„Burkaverbot“

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Man hört selten etwas so Verlogenes wie die heutigen offiziellen Begründungen für das #Burkaverbot: Es gehe darum, ein Symbol zu setzen für eine offene Gesellschaft, in der man von Angesicht zu Angesicht kommuniziert.

Das Gegenteil ist der Fall.

Ohne Zweifel ist die Vollverschleierung Ausdruck einer zutiefst konservativen, ja, einer reaktionären Gesinnung. (Die Debatte, ob der Koran das vorschreibt oder nicht, ist völlig irrelevant.) Aber anstatt zu sagen: „Reden wir über Geschlecht und Familie, reden wir über Frauen und Gesellschaft, reden wir über Gehorsam und Demokratie, reden wir über Religion und Staat!“ wird demonstriert: „Mit denen da reden wir nicht, mit denen da kann man nicht reden, da hilft nur ein Verbot!“

Dieses Verbot ist kein Symbol für offene Kommunikation, sondern ist Kommunikationsverweigerung.

Und es zählt auch nicht der Einwand, dass man Reaktionäre von der Falschheit ihrer Anschauungen eh nicht überzeugen kann. Wenn Van der Bellen und Hofer miteinander diskutieren, tun sie das auch nicht in der Hoffnung, den anderen von seinem Standpunkt abbringen zu können. Bei solchen Debatten geht es vor allem um die, die zuhören, die erfahren wollen, wer die besseren Argumente hat. Das Burkaverbot ist kein Symbol für eine offene Gesellschaft, sondern eine Verbeugung vor den Islamophoben. Die können das jetzt als einen Teilerfolg verbuchen, als einen Schritt in die richtige Richtung.

Wollte man ein symbolisches Zeichen für eine offene Gesellschaft setzen – und auch der Vizekanzler hat heute zu verstehen gegeben, dass die Burkaträgerinnen auf Grund ihrer geringen Zahl ja kein echtes Problem seien – dann hätte man ein Gesetz erlassen, das Schutz vor dem ZWANG zum Tragen der Burka bietet. Aber man will keinen Schutz vor Zwang, man will zwingen. All die Vorschriften wie: verpflichtender Deutschkurs, verpflichtender Wertekurs, Integrationsvertrag usw. besagen: Wir bieten nicht an, wir gebieten, wir laden nicht ein, wir laden vor, denn wie gesagt: mit denen da kann man nicht reden, die kann man nur zwingen.

Auch das #Kopftuchverbot für Richterinnen ist nicht das, was es zu sein vorgibt. Richter und Richterinnen sind dazu verpflichtet, nach dem Gesetz zu urteilen, nicht nach ihrer weltanschaulichen, religiösen oder politischen Gesinnung. Da ist es ganz wurscht, ob sie eine Kippa oder ein Kopftuch aufhaben oder ein Kreuz um den Hals tragen. Was als Verpflichtung zu richterlicher Unvoreingenommenheit auftritt, ist in Wahrheit eine Botschaft an die Kopftuchträgerinnen: Wir wollen gar nicht, dass welche von euch Richterinnen werden.

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